Vertragsgestaltung
Das sogenannte Honorararztmodell ist ein beliebtes Gestaltungsmodell. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Ärztin bzw. der Arzt gemäß Honorarvertrag für eine bestimmte Zeit zu einem bestimmten Stundensatz in einem Krankenhaus tätig ist. Bei solchen Vertragsgestaltungen ist jedoch stets der sozialversicherungsrechtliche Aspekt miteinzubeziehen.
Abhängige Beschäftigung
Ärztinnen und Ärzte, die gegen Honorarvertrag für ein Krankenhaus tätig werden, sind im Regelfall als abhängig Beschäftigte zu betrachten, wenn sie auch gemäß Vertrag Patienten auf selbstständiger Basis betreuen und behandeln. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat in einer Entscheidung die abhängige Beschäftigung einer gegen Honorarvertrag tätigen Ärztin bestätigt. Im Streitfall wurde ein Honorararztvertrag über eine Onlinevermittlung abgeschlossen. Das LSG erkannte eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter anderem deshalb, weil das fachliche Letztentscheidungsrecht laut Vertrag dem Chefarzt zustand (Urteil vom 16.12.2015, L 2 R 516/14).
Unternehmerrisiko
Aus diesem Grund hatte die Ärztin kein eigenes unternehmerisches Risiko getragen. Die Ärztin sei lediglich im Wege der „funktionsgerecht dienenden Teilhabe“ in den Arbeitsprozess des Krankenhauses eingegliedert gewesen.
Fazit
Das Urteil setzt einmal mehr das Honorararztmodell auf den sozialversicherungsrechtlichen Prüfstand. Bei der Vertragsgestaltung ist stets darauf zu achten, ob Merkmale einer abhängigen Beschäftigung begründet werden können. Ggf. sind Ärztinnen und Ärzte beim Sozialversicherungsträger anzumelden.
Stand: 29. August 2016
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von Lauterbach & Scholz sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standorte in Bayreuth, Amberg und Weiden.
Weitere Themen
Sonderbetriebsvermögen Bleaching Kündigungsfrist Unterhaltszahlung Vereine Urlaubsanspruch Außenprüfung Internetanschluss Besteuerung Elektronische Rechnung Spekulationsfrist Körperschaftsteuersystem Branntweinsteuer Globalbeiträge Gewinn Arbeitsweg Entgelt Lohnsteuerprüfung Notfallzimmer Betriebskosten