Clinical Research Associate
Streitig war, ob eine selbstständig tätige Krankenschwester, die sich zur Clinical Research Associate fortgebildet hatte und in der klinischen Forschung tätig ist, gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Letzteres in einem aktuellen Urteil bejaht (Urteil vom 25.4.2017, VIII R 24/14).
Kein „Katalogberuf“
Die Forschungstätigkeit der Krankenschwester sei nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe (unter anderem der Heilberufe) ähnlich, so der BFH. Damit scheidet eine Gewerbesteuerbefreiung vollumfänglich aus.
Stand: 30. August 2017
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von Lauterbach & Scholz sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standorte in Bayreuth, Amberg und Weiden.
Weitere Themen
Transparenz Grenzgänger Betriebsaufspaltung Steuerpflicht Angestellter Leasing Sammelüberweisung Riesterförderung Doppelbesteuerungsabkommen Körperschaftssteuer Bitcoin Investmentfonds Fremdwährungskredit Bewirtungsrechnung AfA Briefkastenfirma Parkplatz Wirtschaftsgut Heidelberg Gewerbesteuer