U1-Umlageverfahren
Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern können im Rahmen des U1-Umlageverfahrens eine Erstattung ihrer Aufwendungen für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall erhalten. Die Erstattungssätze der Krankenkassen liegen zwischen 40 % und 80 %.
Unterschiedliche Krankheitszeiten berücksichtigen
Ist beispielsweise Arbeitnehmer A in der Krankenkasse X versichert und war in der Vergangenheit noch nie krank, die Arbeitnehmer B und C (versichert bei Krankenkasse Y) jedoch mehrmals arbeitsunfähig, sollte bei Krankenkasse X der ermäßigte Umlagesatz und bei der Krankenkasse Y der allgemeine oder erhöhte Umlagesatz gewählt werden. Die Sätze können noch bis zur Abgabe des Beitragsnachweises 2021 (am 25.1.2021) gewählt werden. An die Wahl ist der Arbeitgeber ein Jahr gebunden.
Stand: 24. November 2020
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von Lauterbach & Scholz sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standorte in Bayreuth, Amberg und Weiden.
Weitere Themen
Werbung Rentenanpassung Sozialbetrug Umsatzsteuerpflicht Notruf Außensteuergesetz Lebenshaltungskosten Ferienwohnung Bundestag Dienstjubiläum Mezzanine-Kapital Betriebsvermögen Bereitschaftsdienst Mineralölsteuer E-Bike Weihnachtsfeier Pflegegrad Kontoauszug Grenzgänger Praxisübernahme