Sachbezüge
Wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge zu, unterliegen diese – von diversen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht. So ist auch die Gewährung eines Frühstücks nach den amtlichen Sachbezugswerten (für 2018 € 1,73) vom Arbeitgeber zu versteuern.
Frühstück
Die Reichung von trockenen Brötchen in Kombination mit Heißgetränken zählt nicht als Frühstück, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat (Urteil vom 31.5.2017,11 K 4108/14). Auch gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 36/17).
Stand: 27. Dezember 2017
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Wir von Lauterbach & Scholz sind Ihr Steuerberater & Wirtschaftsprüfer mit Standorte in Bayreuth, Amberg und Weiden.
Weitere Themen
Steuerfahndung Brexit Pendlerpauschale Heilbehandlung Notfallzimmer Betriebswirtschaft EBITDASO Essenslieferung Förderung Zuschuss Ausland Regelbedarfssätze Beratung Liebhaberei Übungsleiter Pflegedienste Sonderbetriebsvermögen Verbindliche Auskunft Gesundheitsförderung Vertragsarztzulassung